Chorreisen mit der besonderen Note
Allgemeine Geschäftsbedingung
Die Fahrzeughalter haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß der Verordnung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. CK haftet nicht für einen dem Kunden entstehenden Schaden im Zusammenhang mit der Busbeförderung, insbesondere nicht für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Busunternehmers/Busfahrers oder eines anderen Leistungserbringers/Vertragspartners.
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
Eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall ist im Reisepreis nicht enthalten. ChorKULTOURS empfiehlt Kunden den Abschluss einer solchen Versicherung.
Für Klagen gegen CK ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk CK seinen Sitz hat. Für Klagen gegen den Reisenehmer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk dieser seinen Wohnsitz hat. Ist dieser Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist in diesen Fällen der Sitz von ChorKULTOURS in Rhein-Land-Pfalz maßgebend.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB und auch nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrags zur Folge.
Bettina.Scholl@chorkultours.de
www.chorkultours.de