ChorKULTOURS
Chorreisen mit der besonderen Note
Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Abschluss des Reisevertrags
1.1. Mit Zugang der unterschriebenen Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter verbindlich
den Abschluss eines Reisevertrags an und erkennt zeitgleich die AGB an. Der Reisevertrag kommt
mit Zugang des von ChorKULTOURS (im Folgenden: CK) gegengezeichneten Reisevertrags
zustande. Der Reisevertrag geht dem Kunden spätestens 14 Tage nach Eingang der Anmeldung
zu.
1.2. Sind im Reisevertrag weitere Reiseteilnehmer aufgeführt, handelt der Kunde im Namen und mit
Vollmacht der Reiseteilnehmer/Innen und diese werden ebenfalls Vertragspartner, siehe
gesonderte Vereinbarung in Anlage.
1.3. Sämtliche Abreden und Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren. Sonderwünsche sind im
Reisevertrag schriftlich aufzunehmen, sonst gelten sie als nicht vereinbart.
1.4. Wenn der Kunde neben diesem Reisevertrag noch Interesse an anderen Leistungen vor Ort hat,
ist CK gerne als Vermittler behilflich. Diese Verträge schließt der Kunde nicht mit CK ab, sondern
direkt mit dem jeweiligen Veranstalter/Anbieter. CK haftet nicht für eventuelle
Leistungsstörungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses des Kunden mit dem anderen Anbieter
/Veranstalter.
2. Zahlung des Reisepreises
Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein. Zur Absicherung Ihrer
Kundengelder hat Chorkultours eine Insolvenzversicherung bei der KAERA Versicherungsmakler
GmbH, Industriestraße 4-6, 61440 Oberursel abgeschlossen. Der jeweilige Sicherungsschein
verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit
oder der Insolvenz von INTERCONTACT.
2.1. Nach Zugang des gegengezeichneten Reisevertrags und des Sicherungsscheins beim Kunden wird
eine Anzahlung von 20% des Reisepreises pro Teilnehmer fällig. Bis spätestens 30 Tage vor
Reisebeginn ist der Rest des Rechnungsbetrags ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig. Ab
diesem Zeitpunkt kann CK nicht mehr wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von
dem Vertrag zurücktreten.
2.2. Bei Reiseverträgen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn zustande kommen, ist der gesamte
Reisepreis nach Zugang des Sicherungsscheins unverzüglich zu begleichen.
2.3. Die Reiseunterlagen erhält der Kunde bis spätestens 1 Woche vor Reisebeginn unter der
Voraussetzung, dass der gesamte Reisepreis bei CK verbucht wurde.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des
Reiseveranstalters im Reisevertrag und aus etwaigen schriftlichen Sondervereinbarungen.
3.2. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Reisevertrag, die nach Abschluss des Vertrags
notwendig werden, sind nur gestattet, sofern diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.3. CK behält sich eine Erhöhung des Reisepreises um max. 20% desselben und nur bis zu 30 Tage vor
Reisebeginn für den Fall vor, dass sich nach Abschluss des Reisevertrags die Beförderungs- oder
Hotelkosten oder die Abgaben für bestimmte Leistungen erhöhen oder sich die für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse verändern. Verändern sich die Reisekosten um mehr
als 5% des Reisepreises, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3.4. CK ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
4. Fahrdurchführung bei Busreisen
4.1. Fahrten werden nur von Busunternehmen durchgeführt, die im Besitz der entsprechenden
Genehmigung nach dem PbefG sind, durchgeführt. CK verfügt nicht über eigene Reisebusse.
Die Fahrzeughalter haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß der Verordnung
der Allgemeinen Beförderungsbedingungen. CK haftet nicht für einen dem Kunden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens des Busunternehmers/Busfahrers oder eines anderen
Leistungserbringers/Vertragspartners.
4.2. Die Mitnahme von Gepäck erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden, er hat auf die Ver- und
Entladung besonders zu achten, da bei Verlust, Beschädigung oder Entwendung kein Ersatz
geleistet wird. Wir empfehlen den Abschluss einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung.
5. Rücktritt des/der Reisenden, Umbuchungen und Übertragung des Vertrags
5.1. Vor Reisebeginn einer Busreise kann der Kunde durch entsprechende Erklärung gegenüber CK
von der Reise zurücktreten. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen.
5.2. Bei Rücktritt von einer Reise durch den Kunden fallen diesem nur dann Kosten für Transport,
Unterbringung und weitere gebuchte Leistungen an, wenn diese dem Reiseveranstalter von
dessen Vertrags- und Leistungserbringer in Rechnung gestellt werden.
5.3. Im Falle eines Rücktrittes vom Reisevertrag wird CK unabhängig von Punkt 5.2 pro angemeldeten
Teilnehmer/in eine Pauschalentschädigung wie folgt verlangen:
Bis 6 Monate vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
Bis 4 Monate vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
Bis 2 Monate vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
Bis 1 Monat vor Reisebeginn: 95% des Reisepreises
5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde gegenüber CK verlangen, dass statt des Kunden oder eines
einzelnen Reiseteilnehmers ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
CK kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder
behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der eintretende Dritte, der Kunde und
gegebenenfalls der vom Kunden vertretene Reiseteilnehmer haften CK als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Stornierung einzelner Reiseteilnehmer
6.1. Einzelne Reiseteilnehmer können bis zum Tag der Abreise stornieren, sofern nicht die im
Reisevertrag angegebenen Mindesteilnehmerzahl unterschritten wird.
6.2. Falls dem Reiseteilnehmer von einzelnen Vertrags- und Leistungsträgern Stornierungskosten
berechnet werden, werden diese an den Kunden, weitergegeben.
6.3. Im Falle eines Rücktritts einzelner Reiseteilnehmer unter Einhaltung der Mindestteilnehmerzahl
fällt unabhängig von Punkt 6.2 folgende Pauschalentschädigung an:
Bis 6 Monate vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
Bis 4 Monate vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
Bis 2 Monate vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
Von 30 bis 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises
7. Kündigung wegen höherer Gewalt
7.1. Der Kunde und auch CK können den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Krieg, Arbeitskämpfe, innere Unruhen,
Epidemien und andere gleichartige Gründe) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt
wird.
7.2. CK kann für die bereits erbrachten Leistungen oder bis zur Beendigung der Reise noch zu
erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Etwaige Mehrkosten
für die Rückbeförderung tragen der Kunde und CK je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Kunden zur Last.
8. Rücktritt und Kündigung durch ChorKULTOURS
8.1. CK kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn nach dem Reisevertrag eine
bestimmte Mindestteilnehmerzahl Bedingung für die Durchführung der Reise ist und diese Zahl
bis zu 30 Tagen vor Reisebeginn nicht erreicht wurde.
8.2. CK kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder einzelne
der Reiseteilnehmer/innen die Durchführung der Reise nachhaltig trotz einer Abmahnung durch
CK stören. CK behält auch im Falle der Kündigung den Anspruch auf den vollen Reisepreis, muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die er aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt
bzw. Ihm von den Leistungsträgern gutgeschrieben werden.
9. Gewährleistung
9.1.1. Wird die Reiseleistung von CK nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe
verlangen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, dies der zuständigen Reiseleitung, dem
Leistungsträger oder CK unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Kunde seinen
Anzeigeverpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung des Reisepreises
nicht zu. CK kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. CK kann in der Weise Abhilfe schaffe, dass CK eine gleichwertige Ersatzleistung
erbringt. Der Kunde kann die Ersatzleistung aus wichtigem Grund ablehnen.
9.1.2. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt
er, dass Abhilfe nicht möglich ist, und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen
Erbringung erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der
Vertrag danach aufgehoben, so erhält der Kunde den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet
dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommene Leistung entfallenden Teil des
Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.1.3. Sofern CK einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der
Kunde Schadensersatz verlangen.
10. Haftung des Reiseveranstalters
10.1.1. CK haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbescheinigungen und
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend
der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und –ortes
11. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
b) soweit CK für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.1. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder
beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder
beschränkt ist.
11.2. CK haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B., Theaterbesuche, Weinproben, Ausstellungen,
Stadtführungen) und alle weiteren, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11.3. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale
Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch
auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder
geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so
kann sich auch CK Ihnen gegenüber hierauf berufen.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden
Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiselistung zur Kenntniss zu geben. Ist die örtliche Reiseleitung nicht
erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und dem
Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen schuldhaft
nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von
Leistungen müssen vom Reisenden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber CK geltend gemacht werden.
13.2. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.
14. Reiseversicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall ist im Reisepreis nicht enthalten. ChorKULTOURS
empfiehlt Kunden den Abschluss einer solchen Versicherung.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass- und Visaerfordernisse und
gesundheitspolizeiliche Formalitäten sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt selbst
verantwortlich. Alle Nachteile, die dem Kunden bei Nichteinhaltung entstehen (z.B.
Rücktrittskosten), oder dass er die Vorschriften nicht beachtet, muss er selbst tragen, es sei denn,
sie wären durch eine schuldhafte Falschinformation von CK bedingt.
15.2. Ist der Kunde ein Angehöriger anderen Staaten, muss er die Informationen über die Pass-
und Visaerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten selbst einholen, z.B. bei einem
zuständigen Konsulat.
16. Datenschutz
16.1. CK speichert Daten des Kunden ab, soweit diese für die Begründung, Durchführung und
Beendigung des Reisevertrags notwendig sind. Dabei werden alle wirtschaftlich und technisch
zumutbaren und möglichen Vorkehrungen getroffen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf
diese Daten zu verhindern.
16.2. Mit Unterzeichnung des Reisevertrags stimmt der Kunde einer Speicherung seiner
personenbezogenen Daten zu den vorgenannten Zwecken zu. Er kann diese Einwilligung jederzeit
widerrufen. Dieser Widerruf ist zu richten an:
ChorKULTOURS, Inh. Bettina Scholl, Oberdorfstr. 6, 65623 Netzbach,
bettina.scholl1@chorkultours.de. Bei Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligung werden
personenbezogene Daten umgehend und vollständig gelöscht, soweit diese nicht nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. der ordentlichen Buchführung) aufbewahrt werden
müssen.
17. Gerichtsstand
Für Klagen gegen CK ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk CK seinen Sitz hat. Für Klagen
gegen den Reisenehmer ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk dieser seinen Wohnsitz hat. Ist
dieser Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist in
diesen Fällen der Sitz von ChorKULTOURS in Rhein-Land-Pfalz maßgebend.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der
gesamten AGB und auch nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrags zur Folge.
19. Veranstalter
ChorKULTOURS
Inh. Bettina Scholl
Oberdorfstr. 6 | 65623 Netzbach
Tel. 0178/6949761
Bettina.Scholl@chorkultours.de – www.chorkultours.de